AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Convento GmbH

1. Angebot und Lieferung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen der Convento GmbH, im folgenden Convento genannt. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Andernfalls gelten Sie mit der Auftragserteilung als genehmigt. Ihre aktuelle Fassung kann jederzeit online auf unserer Homepage www.convento.de eingesehen werden.

Unsere Angebote sind innerhalb von dreißig Tagen nach Zustellung verbindlich. Mündliche Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung gültig. Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug ist ausgeschlossen, sofern von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.

Wir verpflichten uns, innerhalb von 45 Tagen nach Auftragseingang einen Installations- und Schulungstermin anzubieten. Im Gegenzug sind wir berechtigt, unabhängig von bis dahin erbrachter Leistung nach 45 Tagen die beauftragten Leistungen in Rechnung zu stellen. Wir behalten uns Teillieferungen und Teilberechnungen vor.

2. Betriebsmodi von Convento

Lokale Installation:

Bei diesem Betriebsmodus betreibt das Anwenderunternehmen die Convento-Software im eigenen lokalen Netz („on premise“). Die Convento Software („Frontend“) ist üblicherweise auf den PC´s des Unternehmens installiert, und die Datenbank („Backend“) läuft auf einem hauseigenen Datenbank-Server. Möglich ist bei lokaler Installation auch der Terminalserver-Betrieb, bei dem das Frontend auf einem Terminalserver installiert wird und über einen Terminalserver Client gestartet wird.

Betrieb von Convento über das Internet:

Hier nutzen die Anwenderunternehmen Convento über das Internet (Convento Net oder Convento ASP). Housing und Hosting der Applikation und der Datenbank liegen in diesem Fall bei der Convento GmbH. In beiden Betriebsmodi ist der Abschluss eines Abonnementsvertrages erforderlich, der die gesamte Convento-Nutzung aller Anwender des Unternehmens umfasst. Diese Regelung gilt auch für Altkunden, die Ihre bisherigen Convento-Lizenzen um Lizenzen erweitern wollen oder auf Convento NET oder Convento ASP wechseln. Wir stellen diese Kunden auf ein Abonnement um.

Dialogmanager:

Der Convento Dialogmanager als Web-Plattform zum zeitversetzten Versand von Serien E-Mail, Fax oder SMS und zur Abwicklung von E-Mail Kampagnen mit Rücklaufverarbeitung setzt ein eigenes Abonnement mit geringfügiger monatlicher Nutzungspauschale voraus. Er kann von den Anwenderunternehmen jeweils im Zusammenspiel mit Lizenzen (bei Altkunden) oder Abonnements genutzt werden.

3. Vertragsbeginn und Laufzeit

Das Vertragsverhältnis läuft erstmalig vom im Auftrag des Lizenznehmers angegebenen Installationsdatum bis zum Ende des darauf folgenden Kalenderjahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Jahresende von einer Seite schriftlich gekündigt wird.

4. Betreuungsleistungen

Wir übernehmen während der Vertragslaufzeit folgende Leistungen:

a. Software-Pflege (Maintenance)

Anpassung und Erweiterung der Software, soweit dies durch gesetzliche Bestimmungen oder technologische Veränderungen notwendig ist. Überlassung neuer Programmversionen (Updates). Bei einer Vor-Ort Installation von Convento beim Anwenderunternehmen sind eventuell durch ein Update erforderlich werdende Hardware-Änderungen oder Änderungen an anderen Programmen nicht Gegenstand des Vertrages. Beseitigung von Mängeln, soweit diese mit angemessenem Aufwand behoben werden können. Voraussetzung ist, dass die Mängelrüge schriftlich und unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgt, der Mangel auf unserem System nachvollziehbar ist, der Nutzer uns bei Bedarf alle angeforderten Informationen liefert, uns bei der Fehlersuche unterstützt und uns bei Bedarf seine aktuellen Programm- und Datenbestände zur Verfügung stellt.

b. Software-Weiterentwicklung

Permanente Erweiterung des Funktionsumfangs sowie Vereinfachung und Verbesserung der Benutzeroberfläche.

c. Anwenderbetreuung

Telefonische Hotline, d.h. fernmündliche Beratung des Nutzers hinsichtlich der Programmfunktionen sowie Hilfestellung bei Fehlbedienung. Soweit notwendig und möglich, rufen wir zurück.

5. Mitwirkungspflichten der Anwender zur Optimierung unserer Betreuung

Bei einer Vor-Ort Installation von Convento ermöglicht uns das Anwenderunternehmen bei Bedarf einen Fernwartungszugriff auf seine Rechner mittels NetViewer® oder durch ein anderes Programm. Seine Anrufer halten alle relevanten Informationen zur Eruierung eines möglichen Fehlers bereit.

Das Anwenderunternehmen setzt üblicherweise zur Bedienung von Convento nur Personal ein, das von uns oder unseren Autorisierten Partnern (ACP) geschult wurde. Bei Freischaltung von Software- Modulen oder weiteren Accounts sorgt das Anwenderunternehmen dafür, dass ausreichende Kenntnisse durch Trainings erworben werden. Convento fertigt entsprechende Angebote an. Wenn ungeschulte Anwender unsere Hotline nutzen, so sind wir berechtigt, die telefonische Hotline zu verweigern, da diese keine Schulung ersetzen kann.

6. Schutz- und Urheberrechte

Convento räumt dem Anwenderunternehmen an den von ihm abonnierten Softwareanwendungen ein unübertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software innerhalb des Systems von Convento oder im eigenen lokalen Netz ein.

Die durch die Software erstellten Arbeitsergebnisse können vom Nutzer frei verwendet und von ihm beliebig vervielfältigt werden. Die Nutzung umfasst dabei unbeschadet besonderer Regelungen die Vervielfältigung durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Software innerhalb des Systems von Convento, soweit dies für die Nutzung erforderlich ist.

Durch das vorgenannte Nutzungsrecht wird kein Eigentum an der Software übertragen. Die individuelle Kundendatenbank dagegen bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit Eigentum des Anwenderunternehmens.

Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte an der Convento-Software verbleiben bei uns. Die Programme dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, und die Anwender sind nicht berechtigt, die überlassene Software zu verändern. Vervielfältigungen oder Downloads der Software

7. Gewährleistung

Wir weisen die Anwender ausdrücklich darauf hin, dass es technisch unmöglich ist, Softwareleistungen absolut fehlerfrei zu erstellen. Wir übernehmen deshalb nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit der von uns zur Verfügung gestellten Programme und Internet-Dienstleistungen zum angegebenen Zweck, und dass diese die jeweils in der Produktbeschreibung bestimmten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Zweck aufheben oder mindern. Die Angaben in der Produktbeschreibung sind nicht als Garantieversprechen zu verstehen, soweit diese nicht ausdrücklich als Garantie bezeichnet sind.

Convento deckt alle wesentlichen und typischen Aufgaben im Kontakt- und Aussendemanagement und der Evaluation der Finanzund Unternehmenskommunikation ab. Wir leisten aber keine Gewähr dafür, dass es den betrieblichen Besonderheiten des Anwenderunternehmens entspricht, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Für Rechenzeiten einzelner Programmteile übernehmen wir keine Gewähr, soweit hierfür die Kapazität des Internetzugangs des Anwenders oder der Datenverarbeitungsanlage sowie deren Nutzungsgrad ausschlaggebend sind.

Das Anwenderunternehmen ist verpflichtet, uns bei der Feststellung von Mängeln diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Fehler zu dokumentieren. Unterlässt das Anwenderunternehmen die Anzeige, so gilt unsere Leistung auch hinsichtlich des Mangels als genehmigt.

Im Falle erhobener begründeter Mängelrügen verpflichten wir uns, Mängel des jeweils letzten Programmstandes binnen vier Wochen durch Nachbesserung zu beseitigen. Wenn die Nachbesserung nicht erfolgt oder drei Nachbesserungsversuche nicht erfolgreich waren, so kann der Nutzer die Abonnementsgebühr um bis zu 10% mindern, sofern er nachweisen kann, dass durch den Mangel ein entsprechender Minderwert entsteht. Bei unerlaubten Eingriffen in die Software durch den Nutzer bzw. Dritte entfällt jede weitere Gewährleistung für daraus resultierende Mängel durch uns. Bei Dienstleistungen vor Ort garantieren wir nicht für den Erfolg des Einsatzes. Berechnungen erfolgen üblicherweise nach Aufwand entsprechend unserem Angebot auf der Grundlage von Tagessatzpauschalen. Dabei spielt es bei Dienstleistungen beim Kunden im Detail keine Rolle, wie viele Stunden wir tatsächlich vor Ort waren.

Bei Einsatz von Convento beim Anwenderunternehmen gilt: Für Schäden, die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung des Anwenderunternehmens vermieden worden wären, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Eine Datensicherung ist dann ordnungsgemäß, wenn sie täglich und mit mindestens fünf in regelmäßigem Wechsel zum Einsatz gebrachten Datenträgern erfolgt.

8. Nutzungspauschale bei Abonnementverträgen

Die vom Anwenderunternehmen zu entrichtende Nutzungspauschale setzt sich zusammen aus einem Grundpreis, der für jede vom Anwenderunternehmen genutzte Convento-Datenbank erhoben wird, und einem festen Monatsbetrag, der sich aus der Anzahl der eingetragenen und damit lizenzierten Benutzer ergibt (Named User Licencing). Sie enthält neben dem Zugang zu den Anwendungen auch alle im Angebot festgelegten Dienstleistungen.

Miteinander verbundene Unternehmen können ein Abonnement gemeinsam nutzen, sofern eines der verbundenen Unternehmen jeweils mindestens 50% der Anteile des anderen Unternehmens hält. In diesem Fall wird je Datenbank der Grundpreis fällig, und alle benannten und eingetragenen Anwender fallen unter die gemeinsame Preisstaffel.

Mehrere Unternehmen, die gemeinsam eine Convento-Datenbank nutzen, fallen gemeinsam unter ein Abonnement, und werden folglich gemeinsam wie ein Unternehmen abgerechnet.

Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzungspauschale zum Beginn eines Kalenderjahres zu verändern. In diesem Fall teilen wir die Änderung unseren Anwenderunternehmen bis zum 30.6. des Vorjahres schriftlich mit. Die Anwenderunternehmen haben anschließend die Gelegenheit, innerhalb von drei Monaten, also wie üblich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende, auf die Preisänderungen zu reagieren.

9. Erweiterungen oder Reduzierungen von Anwenderlizenzen

Die Anwenderunternehmen können Reduzierungen ihres Lizenzumfanges jeweils mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahreswechsel vornehmen. Erweiterungen sind jederzeit möglich, erfordern aber die Umstellung aller Lizenzen auf das Abonnement. Bei einer Reduzierung oder Umstellung berechnet sich die Nutzungspauschale oder Betreuungsgebühr auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Umstellung gültigen Preisliste.

10. Zusatzleistungen gegen gesondertes Entgelt

Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand der Abonnements- oder Betreuungsgebühr und werden von uns gegen gesondertes Entgelt nach Angebot berechnet:

Umstellung der Software auf ein anderes Betriebssystem oder eine andere Hardware. Individuelle Erweiterung der Anwendung nach Nutzerwunsch. Anwenderworkshops und Schulungen. Umsetzung bzw. Anpassung der Anwenderdaten an eine neue Datenstruktur, sowie Migration der Daten auf eine neue oder andere Datenbank. Test einer neuen Convento-Version beim Anwender vor der eigentlichen Installation. Unsere Zusatzleistungen sind wie folgt zu entgelten: Aufwand zu unseren jeweils gültigen Tagessätzen, die wir dem Anwenderunternehmen in der Auftragsbestätigung mitteilen. Reisekosten und -spesen bei Leistungserbringung im Betrieb des Auftraggebers.

11. Nutzungsvereinbarungen für Convento NET und Convento ASP

a. Leistungsumfang

Convento Net und Convento ASP ermöglichen dem Nutzer, über einen Internetzugang die Convento-Anwendungen zu verwenden. Hierbei wird sowohl die erforderliche Software als auch die wesentliche Rechenleistung auf Servern von Convento vorgehalten. Der Internetzugriff erfolgt entweder über einen der aktuell von Convento freigegebenen Browser, oder bei Bedarf über Microsoft Terminal Server und eine darauf aufbauende Technologie.

Innerhalb seines Bereichs stellen wir dem Nutzer die bei einer typischen Anwendung voraussichtlich erforderliche Rechenleistung zur Verfügung (Server). Der Betrieb des notwendigen Client-Rechners oder mobilen Endgeräts liegt in der Verantwortung des Nutzers, ebenso wie der Aufbau der Online-Verbindung zur Internetplattform von Convento.

Das Anwenderunternehmen kann entweder innerhalb des Serverspeichers von Convento eine eigene Datenbankinstanz nutzen, oder es kann von dort auf die bei ihm lokal installierte Datenbank zugreifen. Die Nutzer können Dokumente erstellen, bearbeiten oder vom eigenen System aufladen („upload“) oder dorthin herunterladen („download“). Convento behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang der Dienste jederzeit in zumutbarer Weise zu verändern, insbesondere zu erweitern und Leistungen einzustellen, die nicht mehr dem aktuellen Standard entsprechen.

b. Datenschutz und Datensicherheit

Die Anwendung und die Datenbank des Nutzers werden von Convento gegen den Zugriff Unbefugter mit den nach dem Stand der Technik angemessenen Sicherheitsvorkehrungen geschützt. Convento führt regelmäßige Datensicherungen auf wechselnde Datenträger durch, und verpflichtet sein Personal und seine Erfüllungsgehilfen schriftlich zur Einhaltung der Vorschriften für Datenschutz und Datensicherung. Die Abgabe der Erklärungen und die Einhaltung der Regeln wird von einem innerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten überwacht.

Der Zugang zum Nutzerbereich auf dem Server von Convento ist nur mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung mit User ID und Passwort möglich. Dabei wird üblicherweise eine verschlüsselte Verbindung aufgebaut.

Convento speichert das Nutzungsvolumen des Anwender-unternehmens zu Abrechnungszwecken. Außerdem erhebt, verarbeitet und nutzt Convento personen- und unternehmensbezogene Daten, soweit dies zur vertragsgemäßen Durchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Über den notwendigen Umfang hinaus wird Convento die personenbezogenen Daten nur mit der Einwilligung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen. Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die aufgeführten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Abrechnungsdaten werden von Convento innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Frist gelöscht.

Convento wird den Kunden bei besonderen Vorkommnissen wie beispielsweise technischen oder organisatorischen Störungen im Rahmen der vertragsgemäßen Verarbeitung der Daten unverzüglich benachrichtigen und die weitere Behandlung der Daten (z.B. kurzfristige Aus- und Zwischenlagerung oder Weitergabe an einen Subunternehmer) mit diesem abstimmen. Erfüllungsgehilfen werden von Convento entsprechend verpflichtet.

c. Service Level Agreement/Verfügbarkeit

Die Internetplattform von Convento hat im Internet eine mittlere Verfügbarkeit von 99%, gemittelt über einen Zeitraum von 365 Tagen. Die planmäßig eingerichteten Servicefenster bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen.

Im Falle einer Störungsmeldung ist Convento bemüht, den Fehler innerhalb einer Frist von 24 Stunden zu beseitigen (Fehlerbehebungszeit). Im Einzelfall behält sich Convento eine angemessene Verlängerung der Fehlerbehebungszeit vor. Ist die Fehlerbehebung innerhalb einer vom Nutzer gesetzten weiteren Nachfrist von 24 Stunden nicht möglich, steht ihm das Recht zur außerordentlichen Kündigung oder nach den Bestimmungen dieses Vertrages Schadensersatz zu. Weiter gehende Rechte sind ausgeschlossen.

Service-Fenster zur Wartung des Dienstes oder zur Aufspielung entsprechender Updates werden von Convento jeweils Freitags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr eingerichtet. In dieser Zeit ist der Zugang unter Umständen nur eingeschränkt möglich. Die Anwenderunternehmen werden spätestens 12 Stunden vor Beginn der Arbeiten schriftlich informiert.

d. Unsere Haftung aus dem Betrieb von Convento Net und Convento ASP

Soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) betroffen sind, haften wir nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit. Wir schließen die Haftung für die Leistungen von Dritten aus, auf deren Leistungen wir keinen Einfluss haben und die keine Erfüllungsgehilfen darstellen.

Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht – auch durch unsere Erfüllungsgehilfen – nicht fahrlässig oder vorsätzlich, ist unsere Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Als vorhersehbarer Schaden gilt ein Betrag von bis zu 5.000,00 Euro. Soweit mehrere Handlungen bzw. zusammenhängende Handlungskomplexe innerhalb eines Zeitraums von zwölf Kalendermonaten stattfinden, gilt ein vorhersehbarer Gesamtschaden i.H. von bis zu 10.000,00 Euro für diesen Zeitraum. Sollte Convento an der Leistungserbringung durch den Eintritt nicht vorhersehbarer und auch bei Anwendung großer Sorgfalt unabwendbarer Ereignisse wie etwa höhere Gewalt – hierzu gehören insbesondere Krieg, innere Unruhen, Arbeitskampfmaßnahmen, Feuer, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie die Unterbrechung der Stromoder Datenverbindung, Verkehrsstörungen usw. – gehindert werden, so verlängert sich die Frist zur Erbringung der Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit.

Hat Convento die Störung zu vertreten oder dauert diese länger als 24 Stunden, ist der Kunde zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt. Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist Convento berechtigt, dem Kunden die durch die angestrengten Maßnahmen entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Die Haftung von Convento für Garantieversprechen sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Soweit die Haftung von Convento wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer von Convento, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

e. Pflichten und Haftung des Anwenderunternehmens

Das Anwenderunternehmen hat uns jede Änderung der für das Vertragsverhältnis wesentlichen Umstände unverzüglich mitzuteilen. Die Nutzung von Convento Net oder Convento ASP setzt ein technisch angemessenes Computersystem oder ein mobiles Endgerät mit funktionsfähigem Internetzugang voraus. Soweit der Nutzer den Ausdruck von Arbeitsergebnissen bzw. Dokumenten wünscht, ist der hierzu erforderliche Drucker von ihm zu betreiben.

Den Anwendern ist bekannt, dass sie ihre persönliche User ID und ihr Passwort geheim zu halten haben und diese Angaben Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Wir machen darauf aufmerksam, dass jeder Anwender einen eigenen Zugang (Account) benötigt, und er zur Zahlung aller über seinen Account entstandenen Kosten – auch durch die Nutzung eines Dritten – verpflichtet ist. Mitnutzer sind auf die Entgeltlichkeit des Dienstes sowie die weiteren vertraglichen Vereinbarungen hinzuweisen.

Die Anwender erklären sich damit einverstanden, dass sie alle Daten, die ihnen über den Dienst von Convento zugänglich gemacht werden, ausschließlich für ihren persönlichen Gebrauch bzw. bestimmungsgemäß verwenden dürfen.

Das Anwenderunternehmen trägt dafür Sorge, dass es keine Einrichtungen, Software oder sonstige Daten verwendet oder in anderer Weise benutzt, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes, der Software bzw. des Betriebssystems führen können oder die Verfügbarkeit des Dienstes beeinträchtigen können. Es hat zudem jegliche Versuche, unberechtigten Zugriff auf Daten Dritter zu erlangen, zu unterlassen. Sollte es gegen diese Verpflichtungen verstoßen, ist es zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 Euro für jede widerrechtliche Handlung verpflichtet. Convento bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche vorbehalten. Das Anwenderunternehmen ist im Falle der widerrechtlichen Verbreitung von Inhalten gegenüber dem Anspruch stellenden Dritten verantwortlich und haftbar. Seine Nutzer verpflichten sich, Convento von jeglichen Forderungen oder Ansprüchen Dritter, die gegen Convento aufgrund der widerrechtlichen Nutzung durch sie geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei zu stellen und Convento sämtliche nachweisbar schuldhaft verursachten Kosten der Rechtsverteidigung sowie etwaige zu leistenden Schadensersatzzahlungen gleich aus welchem Rechtsgrund zu erstatten.

Das Anwenderunternehmen verpflichtet sich, ihm bekannt gewordene Mängel oder Schäden, welche die Sicherheit oder den Betrieb des Dienstes stören können, unverzüglich der Hotline von Convento zu melden.

Im Rahmen des Zumutbaren wird es alle Maßnahmen treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder deren Beseitigung erleichtern und beschleunigen.

Bei einer Verletzung dieser Verpflichtungen ist Convento zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt und kann gegenüber dem Nutzer den hieraus resultierenden Schaden geltend machen.

f. Aufhebung/Sperrung

Wir behalten uns vor, den Account eines Anwenderunternehmens aus folgenden Gründen zeitweise, teilweise oder ganz zu sperren:

• Wenn es trotz zweifacher schriftlicher Abmahnung wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt.

• Wenn es trotz zweifacher schriftlicher Abmahnung wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt.

• Wenn es schuldhaft gegen wesentliche Vorschriften verstößt, insbesondere wenn es über den Dienst rechtswidrige Inhalte verbreitet oder bei der Nutzung Gesetzesverstöße begeht.

• Wenn ein Anwender durch eine schuldhafte Handlung oder Unterlassung die Qualität des Dienstes beeinträchtigt oder die Funktion des Dienstes stört.

• Wenn ein Netz- oder Serverausfall aufgrund höherer Gewalt vorliegt.

Das Anwenderunternehmen kann in diesen Fällen keine Schadensersatzansprüche gegenüber Convento geltend machen.

Convento behält sich eine zeitweise Dienstaufhebung auch vor, wenn technische Änderungen der Netze notwendig sind. Schadensersatzansprüche des Nutzers sind dann soweit ausgeschlossen, als ihm die zeitweise Behinderung der Leistungserbringung zumutbar ist.

12. Rechnungsstellung

Die Nutzungspauschale für Convento Abonnements wird jeweils zu Beginn eines Kalenderquartals anteilig berechnet. Für die Zeit bis zum Beginn des 1. vollen Kalenderquartals wird sie zeitanteilig ab Installationsdatum berechnet. Sobald das Anwenderunternehmen weitere Accounts für seine Nutzer nachbestellt, wird deren Nutzungspauschale ebenfalls zunächst anteilig bis zum Quartalsende berechnet und anschließend ebenfalls zum Quartalsanfang.

Wir behalten uns vor, in Ausnahmefällen auch in kürzeren oder längeren Zeitabständen abzurechnen. Convento Betreuungsverträge werden jeweils zum Jahresanfang eines Kalenderjahres für das Gesamtjahr berechnet. Nutzungsabhängige Leistungen (z.B. Fax-, E-Mail und SMS Versendungen) werden jeweils zum Monatsende berechnet.

13. Zahlungsmodalitäten

Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Sie gelten als vom Anwenderunternehmen genehmigt, wenn dieses nicht innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang schriftlich widersprochen hat. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist unzulässig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlich normierten Verzugszinsen zu erheben.

14. Ordentliche Kündigung

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des dem Jahr des Vertragsbeginns folgenden Jahres gekündigt werden und danach jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es gilt das Datum des Zugangs der Kündigung.

15. Außerordentliche Kündigung durch Convento

Wir sind zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses und zur Einstellung unserer Dienstleistungen berechtigt, wenn das Anwenderunternehmen wesentlichen Vertragspflichten nicht nachkommt, oder wenn es unsere Dienstleistungen missbräuchlich oder rechtswidrig verwendet.

16. Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag

Convento ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Eine Abtretung von Ansprüchen seitens des Nutzers bedarf der vorherigen Zustimmung von Convento.

17. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir sind berechtigt, die AGB mit einer Frist von einem Monat zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen teilen wir unseren Anwenderunternehmen schriftlich mit. Diese haben das Recht, einer solchen Änderung innerhalb eines Monats nach Zustellung zu widersprechen. Widersprechen sie den geänderten Bedingungen nicht rechtzeitig, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Andernfalls gelten die bisher gültigen AGB für diese Anwenderunternehmen weiterhin. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

18. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht. Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Nutzungsverhältnis ist Neuss, sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Der Hersteller ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.